Kranken- & Unfallversicherung
Im Falle von ärztlich verordneten Fahrten zu medizinischen Behandlungen, Therapien oder bei Unfällen übernehmen in vielen Fällen Ihre Kranken- oder Unfallversicherung die Kosten ganz oder teilweise. Wichtig ist hierbei, dass Sie vorab die ärztliche Verordnung bei Ihrer Versicherung einreichen und sich eine entsprechende Kostenübernahme bestätigen lassen.
IV (Invalidenversicherung)
Für Menschen mit einer Invaliditätsanerkennung übernimmt die IV bestimmte Transportkosten. Voraussetzung ist, dass die Fahrten aufgrund einer anerkannten gesundheitlichen Einschränkung notwendig sind. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen IV-Stelle über Ihre individuellen Ansprüche und die Bedingungen.
Ergänzungsleistungen (EL)
Beziehen Sie Ergänzungsleistungen, können Fahrtkosten häufig im Rahmen der EL abgerechnet werden. Bitte sprechen Sie hierfür direkt mit Ihrer EL-Stelle, um Ihre persönliche Situation zu klären.
Direkte Abrechnung
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Fahrten direkt selbst zu übernehmen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnung, welche Sie je nach individueller Absprache begleichen können.
Beratung und Unterstützung
Sind Sie unsicher, welche Stelle in Ihrem konkreten Fall die Kosten übernimmt, oder benötigen Sie Unterstützung bei der Abklärung? Kontaktieren Sie unser freundliches Team – wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Abwicklung.
Ihr Team vom Basler Patiententransport steht Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung!